Amtliche Leistungen
Amtliche Leistungen
Fahrzeuguntersuchung in Ihrer Nähe
Besonders im Straßenverkehr steht die Sicherheit im Vordergrund. Das und weitere Ziele verfolgen sowohl wir als auch der Gesetzgeber mit der Hauptuntersuchung (HU). Als Partner des TÜV-Rheinland-FSP kontrollieren wir vom Ingenieurbüro OPAL-Services Ihr Fahrzeug, um einen einwandfreien und umweltschonenden Zustand sicherzustellen.
Hauptuntersuchung (HU + AU) gem. § 29 StVZO
Bei der Hauptuntersuchung (HU) handelt es sich um die regelmäßige Untersuchung von
Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum
Straßenverkehr zugelassen sind.
Änderungsabnahmen gem. § 19 (3) StVZO
Werden am Fahrzeug Änderungen z.B. in Form von Anbauten, Umbauten
vorgenommen, so wird eine Begutachtung gemäß § 19 (3) StVZO erforderlich. Hierbei
werden die Veränderungen auf Einhaltung der Vorgaben geprüft und in einer
Bescheinigung dokumentiert.
Beispiele für typische Veränderungen:
– Fahrwerksveränderungen (Tieferlegung, Distanzscheiben etc.)
– Sonderfelgen
– Sonderlenkrad
– Sonderauspuffanlagen
– Leistungssteigerungen
– etc.
Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO
Im Bereich der Oldtimer-Gutachten bieten wir Liebhabern historischer Fahrzeuge die
Möglichkeit zur „Einstufung von Fahrzeugen als Oldtimer“ nach § 23 StVZO an.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein entsprechendes Gutachten
erstellt, welches bei der Zulassungsstelle für die Zuteilung eines sogenannten „H-
Kennzeichen“ benötigt wird.
Die Prüfung besteht sowohl aus einer Untersuchung im Umfang einer
Hauptuntersuchung als auch die Begutachtung des Pflege-/ Erhaltungszustandes des
Fahrzeugs hinsichtlich Originalität der Hauptbaugruppen.
Gasanlagenprüfung gem. § 41a StVZO
Das Arbeitsblatt G607 der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches
e.V.) beschäftigt sich mit der regelmäßigen Überprüfung von Flüssiggasanlagen in
Fahrzeugen. Hierbei geht es z.B. um gasbetriebene Kochstellen oder Heizungen, z.B. in
Wohnwagen, Wohnmobilen, mobilen Verkaufsständen, Lkw-Fahrerkabinen etc..
Sicherheitsprüfungen (SP) gem. § 29 StVZO
Insbesondere bei LKW und Kraftomnibussen ist neben der HU auch die
Sicherheitsprüfung (SP) erforderlich. Da schwere Fahrzeuge in der Regel stärker
beansprucht werden als ein PKW, können im Falle von Defekten hohe Schäden und
daraus die Gefahr von Unfällen entstehen.